Ortsveränderliche Geräte prüfen – wie oft ist gesetzlich vorgeschrieben?

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Ortsveränderliche Geräte Prüfung: Wie oft muss sie gemacht werden?

Die Frage „ortsveränderliche Geräte prüfen wie oft?“ ist für viele Unternehmer, Handwerksbetriebe und Facility Manager ein wiederkehrendes Thema – und das völlig zurecht. Denn ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterliegen laut DGUV Vorschrift 3 einer regelmäßigen Prüfpflicht. Doch wie oft genau muss man diese Geräte kontrollieren? Gibt es feste gesetzliche Intervalle oder ist eine individuelle Festlegung möglich?

In diesem Beitrag klären wir, was Sie über Prüfintervalle wissen müssen, wie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel abläuft und warum eine vorausschauende Planung nicht nur Ihre Sicherheit erhöht, sondern auch Kosten spart.

Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte und warum müssen sie geprüft werden?

Ortsveränderliche Geräte sind alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können – z. B. Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Wasserkocher, Drucker oder Laptops. Sie sind besonders anfällig für Schäden durch häufige Nutzung, mechanische Belastung oder fehlerhafte Handhabung.

Daher schreibt die DGUV Vorschrift eine regelmäßige Kontrolle vor – im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Ziel ist es, potenzielle Gefahren durch Stromschläge, Kurzschlüsse oder Kabelbrüche rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu Unfällen kommt.

Ortsveränderliche Geräte Prüfung – wie oft ist gesetzlich vorgeschrieben?

Die Frage „ortsveränderliche Geräte Prüfung wie oft?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – denn die Intervalle richten sich nach Art des Geräts, Einsatzort und Nutzungsintensität. Grundsätzlich gibt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) keine starren Fristen vor, sondern fordert, dass eine regelmäßige Prüfung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss.

In der Praxis gelten jedoch folgende Erfahrungswerte:

  • Alle 6 Monate bei erhöhtem Risiko (z. B. Baustellen, Werkstätten)

  • Alle 12 Monate bei normalem Betrieb (z. B. Bürogeräte)

  • Verlängerte Intervalle bis max. 24 Monate sind nur möglich, wenn dokumentiert nachgewiesen wird, dass keine Mängel festgestellt wurden

Wenn Sie sich also fragen: „Prüfung ortsveränderlicher Geräte wie oft?“, dann sollten Sie die individuelle Nutzungssituation und Umgebung Ihrer Geräte als Maßstab nehmen – und bei Unsicherheiten auf professionelle Beratung zurückgreifen.

Was bedeutet E-Check bei ortsveränderlichen Geräten – und wie oft ist er nötig?

E-Check ortsveränderliche Geräte wie oft?“ – auch diese Frage begegnet uns regelmäßig. Der E-Check ist eine anerkannte Prüfmarke des Elektrohandwerks und erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3. Auch hier gelten die gleichen Richtlinien: Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach Einsatzort und Risikobewertung.

Wird der E-Check von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt, erhalten Sie neben der Prüfung ein entsprechendes Prüfprotokoll und eine Plakette, die den nächsten Prüftermin ausweist. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre Sorgfaltspflicht, sondern können auch gegenüber Versicherungen oder Behörden nachweisen, dass Sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Was passiert, wenn man zu selten prüft?

Unterlassen Sie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, riskieren Sie mehr als nur einen technischen Defekt. Ohne gültigen Prüfnachweis kann es im Schadensfall zu massiven Problemen kommen – angefangen bei der Haftung über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein nicht geprüftes Gerät, das einen Kurzschluss verursacht oder einen Mitarbeiter verletzt, kann im schlimmsten Fall Ihre gesamte Organisation gefährden. Daher ist es essenziell, dass Sie die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte, nicht dem Zufall überlassen, sondern professionell planen und dokumentieren lassen.

Fazit: Ortsveränderliche Geräte Prüfung wie oft?

Die Antwort auf die Frage „ortsveränderliche Geräte Prüfung wie oft?“ ist abhängig von verschiedenen Faktoren – aber klar ist: eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht. Die Intervalle müssen individuell auf das Einsatzgebiet, die Nutzungshäufigkeit und das Gefährdungspotenzial abgestimmt sein. Als grobe Orientierung gelten 6 bis 12 Monate.

Lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten, damit Ihre Geräte nicht nur funktionieren, sondern auch rechtlich abgesichert sind. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, alle Pflichten zu erfüllen und Ihre Betriebssicherheit zu stärken.

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