Unterschied DGUV V3 und DGUV V4: Was Unternehmen & öffentliche Einrichtungen wissen müssen
Kurze Antwort für den Unterschied DGUV V3 und DGUV V4 vorab: DGUV Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen, DGUV Vorschrift 4 für öffentliche und kommunale Einrichtungen. Inhaltlich sind beide Vorschriften nahezu identisch – der entscheidende Unterschied liegt ausschließlich im Anwendungsbereich.
Was sind DGUV V3 und DGUV V4?
Wer elektrische Geräte, Anlagen oder Betriebsmittel in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung betreibt, kommt an zwei zentralen Vorschriften nicht vorbei: der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Vorschrift 4. Beide stammen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und tragen denselben Titel: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”.
Trotzdem herrscht in der Praxis häufig Verwirrung: Wann gilt welche Vorschrift? Muss ich als Schulleiter nach V3 oder V4 prüfen lassen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4, wenn der Inhalt fast gleich ist?
Dieser Artikel beantwortet genau diese Fragen – klar, faktisch und ohne Umwege.
Die Vorgeschichte: BGV A3 und GUV-V A3
Um den Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4 zu verstehen, lohnt ein kurzer Blick in die Geschichte. Vor der Vereinheitlichung des deutschen Unfallversicherungssystems existierten zwei parallele Regelwerke:
- BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift): galt für privatwirtschaftliche Unternehmen, erarbeitet unter Federführung der BG ETEM.
- GUV-V A3 (Gemeindeunfallversicherungsvorschrift): galt für öffentliche und kommunale Träger, deren Unfallversicherung über die Unfallkassen organisiert war.
Mit der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks wurden diese Vorschriften in das neue System überführt:
Die Inhalte blieben dabei nahezu unverändert. Es war im Wesentlichen eine Umnummerierung, keine inhaltliche Reform. Auch die Anforderungen an Prüfplaketten, Qualifikationen und Dokumentation blieben gleich.
Der zentrale Unterschied: Wer ist Betreiber?
Der einzige wesentliche Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4 liegt im Gültigkeitsbereich – also darin, für wen die jeweilige Vorschrift gilt.
DGUV Vorschrift 3 gilt für:
- Gewerbliche Unternehmen (Industrie, Handwerk, Handel)
- Dienstleistungsbetriebe (Büros, Agenturen, Beratungsfirmen)
- Handwerksbetriebe und Produktionsstätten
- Alle Unternehmen, die einer Berufsgenossenschaft angehören
DGUV Vorschrift 4 gilt für:
- Schulen und Kindergärten
- Universitäten und Hochschulen
- Behörden und kommunale Verwaltungen
- Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
- Alle Einrichtungen, die einer Unfallkasse zugeordnet sind
Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Was wird geprüft?”, sondern: „Wer betreibt die Einrichtung?” Je nach Träger gilt die eine oder die andere Vorschrift.
Was haben DGUV V3 und DGUV V4 gemeinsam?
Wann ist ein außerplanmäßiger E-Check Pflicht?
Wer den Unterschied DGUV V3 und DGUV V4 kennt, stellt schnell fest: Inhaltlich sind die beiden Vorschriften in allen wesentlichen Punkten identisch. Das gilt für:
Prüfpflicht: Beide verpflichten den Betreiber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel – sowohl ortsfester Anlagen (z. B. Schaltschränke, Maschineninstallationen) als auch ortsveränderlicher Geräte (z. B. Laptops, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen).
Prüfablauf: Die Prüfung nach DGUV V4 läuft identisch ab wie die Prüfung nach DGUV V3. Es gelten dieselben VDE-Normen (insbesondere DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Betriebsmittel und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen).
Qualifikation der Prüfperson: In beiden Fällen darf die Prüfung ausschließlich von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die die Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) erfüllt. Vorausgesetzt werden eine elektrotechnische Ausbildung sowie ausreichende Berufserfahrung.
Dokumentationspflicht: Prüfergebnisse müssen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Dieses enthält Angaben zu geprüften Geräten, Messwerten, Datum, festgestellten Mängeln und den beauftragten Personen. Die Prüfplakette am Gerät dient als sofort erkennbarer Nachweis.
Verantwortung: Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist jeweils der Betreiber verantwortlich – in Unternehmen der Arbeitgeber, in öffentlichen Einrichtungen die verantwortliche Leitung.
Prüfintervalle: Gibt es Unterschiede?
Die Prüfintervalle werden grundsätzlich durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung festgelegt – das gilt für V3 wie V4 gleichermaßen. Weder die eine noch die andere Vorschrift schreibt starre Fristen vor.
Allerdings gibt es einen kleinen Unterschied bei der Einordnung öffentlicher Einrichtungen: Nach DGUV V3 gelten Schulen, Behörden und Kindergärten als „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art”. Das bedeutet in der Praxis: Ortsfeste Anlagen in diesen Einrichtungen sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten folgende Richtwerte (unabhängig von V3 oder V4):
Nutzungsart | Empfohlenes Prüfintervall |
Intensive Nutzung (z. B. Baustelle, Werkstatt) | Alle 6 Monate |
Normale Nutzung (z. B. Büro, Verwaltung) | Alle 12 Monate |
Geringe Beanspruchung mit dokumentierter Prüfhistorie | Alle 24 Monate |
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Ob DGUV V3 oder DGUV V4 – die Konsequenzen einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Prüfung sind in beiden Fällen ernst zu nehmen:
- Haftung: Der Arbeitgeber kann bei Unfällen infolge elektrischer Defekte persönlich haftbar gemacht werden.
- Versicherungsschutz: Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn keine gültigen Prüfprotokolle vorliegen.
- Bußgelder: Behörden können bei nachgewiesenen Verstößen Bußgelder und Auflagen verhängen.
- Gesundheitsrisiken: Defekte elektrische Anlagen können Stromschläge, Brände und schwere Verletzungen verursachen.
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber – und das schließt die Leitungen öffentlicher Einrichtungen ausdrücklich ein – verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Woran erkenne ich, welche Vorschrift für mich gilt?
Die einfachste Faustregel:
Berufsgenossenschaft als Träger → DGUV Vorschrift 3
Unfallkasse als Träger → DGUV Vorschrift 4
Wenn Sie unsicher sind, welchem Unfallversicherungsträger Ihre Einrichtung zugeordnet ist, können Sie dies direkt bei der DGUV oder dem zuständigen Träger erfragen. Im Zweifelsfall hilft auch ein erfahrenes Prüfinstitut bei der Einordnung.
Häufige Fragen im Überblick
Kann ein Prüfinstitut sowohl nach V3 als auch nach V4 prüfen?
Ja, das ist problemlos möglich. Der Prüfablauf ist bei beiden Vorschriften identisch – gleiche Normen, gleiche Messverfahren, gleiche Dokumentationsanforderungen. Eine qualifizierte Elektrofachkraft, die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführt, ist automatisch auch für Prüfungen nach DGUV Vorschrift 4 befähigt. Der einzige Unterschied liegt im Anwendungsbereich der Vorschrift, nicht in der technischen Prüfdurchführung selbst. Erfahrene Prüfinstitute decken daher standardmäßig beide Bereiche ab.
Hat sich durch die Umnummerierung etwas am Prüfumfang geändert?
Nein. Die DGUV hat bei der Überführung der alten Vorschriften in das neue Nummerierungssystem keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. BGV A3 und GUV-V A3 wurden lediglich in DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 umbenannt. Schutzziele, Prüfpflichten, Qualifikationsanforderungen und Dokumentationsvorgaben blieben vollständig erhalten. Für Betriebe, die bereits nach altem Recht geprüft haben, ändert sich am praktischen Ablauf daher rein gar nichts.
Gilt die DGUV V4 auch für private Träger im Bildungsbereich?
Nein. DGUV Vorschrift 4 gilt ausschließlich für Einrichtungen in öffentlicher oder kommunaler Trägerschaft, die einer Unfallkasse angehören. Eine private Schule oder ein privater Kindergarten, der einer Berufsgenossenschaft zugeordnet ist, unterliegt stattdessen der DGUV Vorschrift 3. Der entscheidende Faktor ist also nicht die Art der Einrichtung, sondern ausschließlich der Träger und der damit verbundene Unfallversicherungsträger.
Fazit: Zwei Vorschriften, ein Ziel
Der Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4 ist schnell erklärt: V3 gilt für die gewerbliche Wirtschaft, V4 für die öffentliche Hand. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel – den Schutz von Menschen vor elektrischen Gefahren am Arbeitsplatz – und setzen dafür nahezu identische Mittel ein. Der Unterschied ist rein struktureller Natur.
Für Betreiber elektrischer Anlagen bedeutet das: Die Prüfpflicht besteht in jedem Fall. Wer unsicher ist, welche Vorschrift für seine Einrichtung gilt, sollte sich von einem erfahrenen Prüfinstitut beraten lassen – bevor im Schadensfall die Frage nach dem gültigen Prüfprotokoll gestellt wird.
Ihr nächster Schritt
Das Deutsche Prüfinstitut führt Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 durch – für gewerbliche Unternehmen ebenso wie für öffentliche Einrichtungen. Mit einem zertifizierten Team, transparenten Preisen und rechtssicherer Dokumentation.
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