DGUV V3 Prüfung Intervall – Wie oft sind Prüfungen nötig?

DGUV V3 Prüfung: Intervall, Vorschriften und Praxiswissen

Das richtige DGUV V3 Prüfung Intervall zu kennen und einzuhalten, ist für alle Unternehmen mit elektrischen Betriebsmitteln gesetzlich vorgeschrieben und sicherheitsrelevant. Ob in der Produktion, im Lager oder im Büro: Elektrische Geräte müssen regelmäßig überprüft werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu sichern.

Doch wie oft genau ist eine DGUV-Prüfung durchzuführen? Gibt es Unterschiede zwischen Bürogeräten und Werkstattausrüstung? Und wie ist das Prüfintervall bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln geregelt? Dieser Beitrag liefert Ihnen alle Antworten – inklusive Praxisempfehlungen.

Was ist das DGUV V3 Prüfung Intervall?

Das DGUV V3 Prüfung Intervall beschreibt den Zeitraum, in dem elektrische Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden müssen. Geregelt ist dies in der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), die sich an alle Unternehmen richtet, die elektrische Anlagen oder Geräte nutzen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und Menschen sowie Sachwerte zu schützen.

Ein wichtiges Detail: Die DGUV gibt keine starren Fristen vor, sondern fordert eine Prüfung „in angemessenen Zeitabständen“. Diese werden durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung festgelegt – das bedeutet: Sie sind verantwortlich dafür, realistische und sichere Intervalle für Ihre Betriebsmittel zu definieren.

DGUV Vorschrift 3 Intervall:
Was gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel?

Das DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Intervall hängt stark davon ab, wie, wo und wie häufig ein Gerät genutzt wird. Ortsveränderlich bedeutet, dass das Gerät während des Betriebs bewegt werden kann – also z. B. Monitore, Drucker, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen oder Werkzeuge.

Typische Intervall-Richtwerte:

  • Alle 6 Monate bei intensiver Nutzung oder erhöhter Gefährdung (z. B. in Werkstätten, Baustellen)

  • Alle 12 Monate bei normaler Nutzung (z. B. in Verwaltungsbereichen)

  • Alle 24 Monate nur bei dokumentierter einwandfreier Historie und niedriger Beanspruchung

Die Wiederholungsprüfung kann im Rahmen des E-Checks erfolgen und muss durch eine Elektrofachkraft oder eine unterwiesene Person unter Leitung erfolgen.

DGUV V3 Prüfung Büro Intervall:
Was gilt für klassische Bürogeräte?

Auch in Büros müssen elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden. Das DGUV V3 Prüfung Büro Intervall ist in der Regel weniger häufig als in handwerklichen oder industriellen Bereichen – aber nicht weniger wichtig. Geräte wie Notebooks, Bildschirme, Netzteile oder Kopierer unterliegen der Prüfpflicht genauso wie andere ortsveränderliche Geräte.

Empfohlen werden Prüfintervalle von 12 bis 24 Monaten, abhängig von Nutzungshäufigkeit und Umgebungseinflüssen. Auch hier gilt: Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht. Bei Neuanschaffung sollte immer eine Erstprüfung durchgeführt werden, um das Prüfintervall korrekt zu starten.

Pflicht oder Empfehlung?
DGUV V3 Prüfung Intervall rechtlich betrachtet

Das DGUV V3 Prüfung Pflichtintervall ist nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme – es ist gesetzliche Vorschrift. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Basis dafür bildet die BGV A3 Prüfung Intervall bzw. heute: DGUV Vorschrift 3 Prüfung Intervall.

Wird die Prüfung unterlassen oder unregelmäßig durchgeführt, drohen im Schadensfall erhebliche Konsequenzen:

  • Verlust des Versicherungsschutzes

  • Bußgelder und Haftungsansprüche

  • Betriebsstillstand durch behördliche Auflagen

  • Gefährdung der Mitarbeitersicherheit

Mit einer professionellen Prüfung und lückenlosen Dokumentation sichern Sie sich rechtlich ab – und zeigen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Unterschied zwischen DGUV V3 Intervall & BGV A3 Prüfung Intervall

Obwohl häufig noch von der BGV A3 gesprochen wird, ist die korrekte Bezeichnung mittlerweile DGUV Vorschrift 3. Der Inhalt der Vorschrift hat sich nicht grundlegend geändert: Prüfpflichten für elektrische Geräte und Anlagen bleiben bestehen – ebenso wie die Verantwortung der Unternehmen.

Das frühere „BGV A3 Intervall“ ist heute also gleichbedeutend mit dem DGUV V3 Intervall, das nach wie vor auf der Gefährdungsbeurteilung basiert und individuell anzupassen ist.

Fazit: Das passende DGUV V3 Prüfung Intervall schützt und spart Kosten

Ein durchdachtes, dokumentiertes und praxisnahes Prüfungsintervall ist der Schlüssel zu sicherem Betrieb, rechtlicher Absicherung und langfristig funktionierender Technik. Unabhängig davon, ob es sich um Bürogeräte oder Maschinen handelt – regelmäßige Prüfungen zahlen sich aus.

Unser Tipp: Lassen Sie sich professionell beraten und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren. So finden Sie das optimale Intervall für Ihr Unternehmen – individuell, sicher und wirtschaftlich.

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