Geräteprüfung Ablauf: So läuft die DGUV V3 Prüfung Schritt für Schritt ab
Kurze Antwort vorab: Der Geräteprüfung Ablauf nach DGUV Vorschrift 3 gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Schritte: Sichtprüfung, messtechnische Prüfung und Funktionsprüfung. Abgeschlossen wird der Ablauf mit der Dokumentation – dem Prüfprotokoll und der Prüfplakette am Gerät.
Was ist eine Geräteprüfung und warum ist der Ablauf gesetzlich geregelt?
„Elektrische Betriebsmittel altern, werden beansprucht, fallen und werden repariert. All das kann den elektrischen Schutz eines Geräts beeinträchtigen – oft ohne äußerlich sichtbare Anzeichen. Genau deshalb schreibt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) für alle gewerblichen Betriebe vor, dass elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden müssen.
Der Geräteprüfung Ablauf ist dabei nicht dem Zufall überlassen. Er folgt einem klar definierten Schema, das sich aus den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702 (für ortsveränderliche Betriebsmittel) und der DIN VDE 0105-100 (für ortsfeste Anlagen) ergibt. Die Rechtsgrundlage liefert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Wer als Arbeitgeber elektrische Geräte betreibt, ist verpflichtet, diesen Ablauf regelmäßig durchführen zu lassen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.“
Wer darf eine Geräteprüfung durchführen?
Bevor der eigentliche Geräteprüfung Ablauf beginnt, steht eine wichtige Voraussetzung: Nur qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen prüfen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) definieren genau, wer als „zum Prüfen befähigte Person” gilt.
Vorausgesetzt werden:
- Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung
- Ausreichende Berufserfahrung mit den zu prüfenden Betriebsmitteln
- Kenntnisse der einschlägigen VDE-Normen und DGUV-Vorschriften
- Geeignete Mess- und Prüfgeräte
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf die messtechnische Prüfung unter bestimmten Bedingungen unterstützen, die Gesamtverantwortung für den Geräteprüfung Ablauf und die abschließende Bewertung liegt jedoch immer bei der Elektrofachkraft.
Der Geräteprüfung Ablauf im Detail: 4 Schritte
Schritt 1: Vorbereitung und Terminabstimmung
Bevor die Prüftechnik ausgepackt wird, beginnt ein professioneller Geräteprüfung Ablauf mit der organisatorischen Vorbereitung:
- Erfassung aller zu prüfenden Betriebsmittel (Bestandsaufnahme / Inventarisierung)
- Abstimmung von Prüfzeitraum und Ansprechpartnern im Betrieb
- Klärung des Ablaufs bezüglich Arbeitszeiten, Zugänglichkeit und Prüfzyklen
- Information der Mitarbeiter, damit der Betriebsablauf so wenig wie möglich gestört wird
Dieser Vorbereitungsschritt ist besonders bei größeren Betrieben mit vielen Standorten oder Schichtbetrieb entscheidend für einen reibungslosen Gesamtablauf.
Schritt 2: Sichtprüfung
Jede Geräteprüfung – ob bei ortsveränderlichen oder ortsfesten Betriebsmitteln – beginnt mit der Sichtprüfung. Sie ist die erste und grundlegendste Stufe im Ablauf.
Die Elektrofachkraft prüft dabei visuell:
- Zustand des Gehäuses (Risse, Deformationen, Beschädigungen)
- Zustand der Anschlussleitung und des Steckers
- Vollständigkeit der Schutzabdeckungen und Isolierungen
- Erkennbare mechanische Schäden oder Spuren von Überhitzung
- Korrekte Kennzeichnung und Lesbarkeit vorhandener Typenschilder
Schritt 3: Messtechnische Prüfung
- Schutzklasse I (mit Schutzleiter): Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom
- Schutzklasse II (schutzisoliert): Isolationswiderstand, Berührstrom unter 0,25 mA
- Schutzklasse III (Sicherheits-Kleinspannung): Reduzierter Prüfumfang
Schritt 4: Funktionsprüfung
nur elektrisch sicher, sondern auch mechanisch einwandfrei funktioniert. Geprüft wird:
- Einwandfreies Ein- und Ausschalten
- Korrekte Funktion von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus)
- Mechanische Unversehrtheit beweglicher Teile
- Betrieb ohne ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen oder Gerüche
Schritt 5: Dokumentation und Kennzeichnung
Der abschließende Schritt im Geräteprüfung Ablauf ist die rechtssichere Dokumentation. Sie ist nicht optional – sie ist gesetzliche Pflicht und im Schadensfall das wichtigste Beweismittel.
Prüfprotokoll mit:
- Eindeutiger Geräteidentifikation (Seriennummer, Inventarnummer)
- Messwerten und Grenzwertbewertung
- Datum der Prüfung und Prüffrist für die nächste Prüfung
- Name und Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft
- Auflistung festgestellter Mängel
Prüfplakette am Gerät: Nach bestandener Prüfung erhält jedes Betriebsmittel eine Prüfplakette (Prüfsiegel), die auf einen Blick zeigt, wann das Gerät zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, werden deutlich als „Gefährlich – nicht verwenden” gekennzeichnet und müssen aus dem Betrieb genommen werden.
Geräteprüfung Ablauf: Ortsveränderlich vs. ortsfest im Vergleich
Merkmal | Ortsveränderliche Geräte | Ortsfeste Anlagen |
Geltende Norm | DIN VDE 0701-0702 | DIN VDE 0105-100 |
Richtwert Prüfintervall | 6-24 Monate (je nach Nutzung) | Bis zu 4 Jahre |
Sichtprüfung | Ja | Ja |
Messtechnische Prüfung | Ja | Ja (erweiterter Umfang) |
Funktionsprüfung | Ja | Ja |
Prüfplakette | Ja | Ja / Prüfbescheinigung |
Wann ist eine Geräteprüfung außerplanmäßig erforderlich?
Der Geräteprüfung Ablauf ist nicht nur für Wiederholungsprüfungen im festgelegten Rhythmus vorgesehen. Eine Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben:
- Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen Geräts
- Nach einer Reparatur oder Instandsetzung, sofern Schutzmaßnahmen berührt wurden
- Nach einem Umzug ortsfester Anlagen
- Nach einem Unfall oder Kurzschluss, der das Gerät betreffen könnte
Bei einer Reparatur muss die Prüfung stets im vollen Umfang – also Besichtigen, Erproben und Messen – durchgeführt werden.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Stellt die Elektrofachkraft im Verlauf des Geräteprüfung Ablaufs Mängel fest, sind diese verpflichtend im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das weitere Vorgehen:
- Geringfügige Mängel: Das Gerät kann unter Auflagen weiter betrieben werden, bis zur Behebung des Mangels.
- Sicherheitsrelevante Mängel: Das Gerät ist sofort außer Betrieb zu nehmen und darf erst nach erfolgreicher Nachprüfung wieder verwendet werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, festgestellte Mängel schnellstmöglich zu beheben. Die Prüfperson bewertet und dokumentiert – die Verantwortung für die Mängelbeseitigung liegt beim Unternehmer.
Häufige Fragen zum Geräteprüfung Ablauf
Wie lange dauert eine Geräteprüfung pro Gerät?
Die Dauer hängt vom Gerätetyp und der Schutzklasse ab. Einfache Bürogeräte der Schutzklasse I wie Laptops oder Drucker sind in der Regel in wenigen Minuten geprüft. Komplexere Maschinen oder Geräte mit Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD/PRCD) können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Professionelle Prüfinstitute planen den Geräteprüfung Ablauf so, dass der laufende Betrieb so wenig wie möglich unterbrochen wird – inklusive Prüfungen an Wochenenden oder in Nachtschichten.
Muss ich als Betreiber beim Geräteprüfung Ablauf anwesend sein?
Eine dauerhafte Anwesenheit ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass ein Ansprechpartner im Betrieb benannt wird, der Zugang zu allen zu prüfenden Geräten ermöglicht und Rückfragen der Elektrofachkraft beantworten kann. Bei der Erstprüfung empfiehlt sich eine kurze Einführung vor Ort, um Besonderheiten des Betriebs und prüfungsrelevante Details zu besprechen.
Was passiert, wenn ich die Geräteprüfung versäume?
Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Geräteprüfung Ablauf nicht oder nicht fristgerecht durchführt, riskiert im Schadensfall erhebliche Konsequenzen: Versicherungen können Leistungen verweigern, der Arbeitgeber haftet persönlich, und Behörden können Bußgelder verhängen. Zudem erlischt in vielen Fällen der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nachgewiesen wird, dass keine gültige Prüfung vorlag.
Gilt der gleiche Ablauf für medizinische Geräte?
Nein. Für aktive Medizinprodukte gilt ein abweichender Prüfrahmen nach DIN EN 62353 (VDE 0751) in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV). Der grundsätzliche Ablauf – Sichtprüfung, Messtechnik, Funktionskontrolle – ist ähnlich, die Grenzwerte und Anforderungen sind jedoch spezifisch auf medizinische Anwendungen ausgerichtet und weichen von der Standard-DGUV V3 Prüfung ab.
Fazit: Ein strukturierter Ablauf schützt Menschen und Betriebe
Der Geräteprüfung Ablauf nach DGUV Vorschrift 3 ist kein bürokratischer Formalakt – er ist ein wirksames Instrument zum Schutz von Mitarbeitern, Sachwerten und dem Betrieb selbst. Sichtprüfung, Messtechnik und Funktionskontrolle greifen dabei ineinander: Nur wer alle drei Schritte vollständig durchläuft und das Ergebnis rechtssicher dokumentiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollständig.
Für Betriebe bedeutet das: Den Geräteprüfung Ablauf in die Hände erfahrener Elektrofachkräfte zu legen ist nicht nur sicher – es ist Pflicht.
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